
Mit Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch gehen Mietverhältnisse, die im Spaltungsplan der abgespaltenen Gesellschaft zugeordnet werden, auf die abgespaltene Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Die abgespaltene Gesellschaft, die das Mietverhältnis fortsetzt, kann daher nicht wegen titelloser Benutzung des Mietobjekts auf Räumung geklagt werden.
OGH 25.2.2026, 7 Ob 199/25b