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| Materie | Gesellschafter / Geschäftsanteile (GmbH, FlexCo) | UW-Beteiligte / Unternehmenswert-Anteil (FlexCo) |
|---|---|---|
| Stimmrecht | Ja; je € 10,- Stammeinlage 1 Stimme; jedem Gesellschafter muss mindestens 1 Stimme zustehen | Kein Stimmrecht |
| Geteilte Stimmrechtsausübung | Bei GmbH fraglich bzw. eher nein; bei FlexCo zugelassen | Kein Stimmrecht |
| Bucheinsichtsrecht | Grundsätzlich ganzjährig | Beschränkt auf 14 Tage vor der Generalversammlung, die über den Jahresabschluss beschließt |
| Kann das Bucheinsichtsrecht ausgeschlossen werden? | Ja, wenn ein Aufsichtsrat zu bestellen ist | Ja, wenn ein Aufsichtsrat zu bestellen ist |
| Teilnahme-, Antrags- und Rederecht in der Generalversammlung | Ja | Ja |
| Recht zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen | Ja | Grundsätzlich nein, außer bei Eingriffen in die eigene Rechtsstellung |
| Einzahlung von Stammeinlagen | Teileinzahlung zulässig (mindestens 1/4) | Volleinzahlung gesetzlich vorgeschrieben |
| Subsidiäre Haftung für ausständige/überbewertete Einlagen anderer Gesellschafter | Ja | Nein |
| Subsidiäre Haftung bei Einlagenrückgewähr an andere Gesellschafter | Ja | Nein |
| Nachschusspflicht | Ja, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart | Nein (gesetzlich ausgeschlossen) |
| Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung | Grundsätzlich ja; kann ausgeschlossen werden | Nein |
| Gleichbehandlungsgrundsatz | Zur Gänze anwendbar | In Bezug auf „Gründungs-Gesellschafter“ |
| Mitverkaufsrecht bei Exit | Nein | Unternehmenswert-Beteiligte haben Mitverkaufsrecht |
| Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös | Ja, kann gesellschaftsvertraglich geregelt werden | Ja, nach Maßgabe der eingezahlten Stammeinlagen; Ausgabe neuer Anteile mit Vorzug oder Gleichrang möglich |
| Gewinnanspruch abhängig vom Dividendenbeschluss? | Ja | Ja |
| Stückanteile möglich? | GmbH: Nein FlexCo: Ja |
Nein |
| Verschiedene Anteilsklassen zulässig? | GmbH: eher ja FlexCo: ja |
Ja |
| Sonderrechte (Gewinn-, Liquidationsvorzug, GF-/Entsendungsrechte etc.) zulässig? | Ja | Ja |
| Schriftliche Umlaufbeschlüsse: Zustimmung jedes Gesellschafters notwendig? | GmbH: Ja, Zustimmung jedes Gesellschafters erforderlich. FlexCo: Grundsätzlich ja; kann im Gesellschaftsvertrag abbedungen werden. |
Zustimmung der Unternehmenswert-Beteiligten zur schriftlichen Umlaufbeschlussfassung nicht notwendig |