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31.3.2026
Vertragsrecht

Höhere Richtwerte ab April – Anpassungsmöglichkeiten für Vermieter

1. Neue Wohnungsmietverträge, die dem gesetzlichen Richtwert unterliegen:

Trotz hoher Inflation der letzten Jahre, hatte der Gesetzgeber die Richtwerte in den Jahren 2024 und 2025 nicht angepasst.  

Jetzt beträgt die Anpassung der Richtwerte bloß 1 % (!).  

Die Richtwerte pro Quadratmeter ab 1. April 2026 lauten wie folgt:

Bundesland bisher ab 01.04.2023 nunmehr ab 01.04.2026
Burgenland 6,09 EUR 6,15 EUR
Kärnten 7,81 EUR 7,89 EUR
Niederösterreich 6,85 EUR 6,92 EUR
Oberösterreich 7,23 EUR 7,30 EUR
Salzburg 9,22 EUR 9,31 EUR
Steiermark 9,21 EUR 9,30 EUR
Tirol 8,14 EUR 8,22 EUR
Vorarlberg 10,25 EUR 10,35 EUR
Wien 6,67 EUR 6,74 EUR

2. Unter der Voraussetzung, dass für bestehende Richtwert-Mietverträge die Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) vereinbart ist, darf 2026 die Veränderung höchstens 1% und 2027 höchstens 2% betragen.  

Ab 2028 ist die Inflationsanpassung wie folgt beschränkt – Beispiel:  

Steigerungen von mehr als 3 % p.a. dürfen nur zur Hälfte berücksichtigt werden.  

Dies bedeutet, wenn die Inflation 5 % p.a. beträgt, dürfen nur die ersten 3 % der Inflationsrate und die weiteren 2 % nur zur Hälfte berücksichtigt werden.  

Im Ergebnis dürfte der Mietzins bei diesem Beispiel nur um 4 % erhöht werden.  

Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Mietvertrag.

Johannes Reich-Rohrwig