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30.9.2026
Aktiengesellschaft (AG) und SE

[Entscheidung] Zum Erfordernis, in der Tagesordnung den Gegenstand der Beschlussfassung ausreichend konkret anzugeben

  • Die pauschale Bezugnahme in der Einberufung auf den weiteren Inhalt der Bekanntmachung ist nicht ausreichend.  
  • Notwendigkeit der Bekanntgabe des Inhalts des Haftungsvergleichs mit einem Vorstandsmitglied, das zugleich Aktionär ist
  • Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses bei unzureichender Tagesordnung.  

BGH 30.9.2025, II ZR 154/23, ecolex 2025/486